Unternehmensbewertungen


Die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Unternehmenswerts wird durch den Bewertungsanlass bestimmt. Dabei wird unterschieden zwischen dem

▪ subjektiven Unternehmenswert für betriebswirtschaftl. Entscheidungen

und dem

▪ objektivierten Unternehmenswert

als objektivierte Informationsgrundlage im Rahmen unternehmerischer Initiativen wie z.B. Kaufpreisverhandlungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen etc.

Zur Ermittlung des Unternehmenswerts kommen verschiedene Methoden zur Anwendung.

Grundsätzlich ergibt sich der Wert eines Unternehmens nicht aus der Summe der Werte der einzelnen Vermögenswerte abzüglich der Schulden, sondern es wird das Unternehmen als Ganzes bewertet.

Zur Bewertung eines Unternehmens werden überwiegend das Ertragswertver-fahren und die Disconnted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) angewandt.

Unternehmenswert = Ertragswert + Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens.

Es ist häufig in älteren Gesellschaftsverträgen ausdrücklich vereinbart, dass die Bewertung nach dem Stuttgarter Verfahren (Kombination aus Ertrags- und Substanzwert) erfolgen muss.

Ein Unternehmensberater ist in seinem Handeln weniger emotional gebunden und kann als neutraler Berater eher  realistisch künftige Risiken und Chancen abwägen. Diese Einschätzungen sind Grundlage für die Ermittlung des Ertragswertes.


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